Etwa 25% - 30% der Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg sind auf Alkoholeinfluss zurückzuführen. Dabei werden von den Betroffenen die rechtlichen Folgen oftmals völlig unterschätzt.
Der lapidare Hinweis "man sei ja versichert" trifft leider ganz und gar nicht zu.
Ein unter Alkoholeinwirkung verursachter Unfall, ja sogar ein nicht verschuldeter Unfall, bringt sehr oft Probleme mit sich. Nicht immer werden in diesen Fällen Personen - oder Sachschäden des Unfallopfers von den Versicherungen gedeckt. Auch die eigenen Ersatzansprüche gehen häufig verloren, bis hin zu verweigerten Rentenzahlungen.
Und wann können Versicherungen ihre Leistungen versagen?
Bei Kraftfahrern geht man davon aus, dass bei einem Blutalkoholgehalt von 1.1‰ absolute Fahruntüchtigkeit besteht. Und bei absoluter Fahruntüchtigkeit wird nach der Lebenserfahrung vorausgesetzt, dass der Alkoholgenuss die allein wesentliche Ursache des Unfalls gewesen ist.
Damit entfällt der Versicherungsschutz!
ABER
auch bei Werten unter 1.1‰ kann der Unfallversicherungsschutz ausgeschlossen werden, wenn die Fahruntüchtigkeit die rechtlich allein wesentliche Ursache für den Unfall gewesen ist. So kann auch schon bei 0.4‰ Fahruntüchtigkeit gegeben sein. Als Beweis gilt dann die Fahrweise des Kraftfahrers vor dem Unfall, z.B. unvernünftiges Fahren, hohe Geschwindigkeit, Schlangenlinien. Aber auch das Verhalten bei einer Blutentnahme nach dem Unfall.
In jedem Fall sind es Aussagen anderer Personen, die unter Umständen sehr schwer zu widerlegen sind.
Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze bei der Feststellung der absoluten Verkehrsuntüchtigkeit gelten natürlich nicht nur für Kraftfahrer, sondern auch für Radfahrer und Fußgänger. Allerdings beginnt z.B. bei einem Fußgänger die Verkehrsuntüchtigkeit erst erheblich oberhalb von sehr komfortablen 2.0‰.
Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter vor Regressansprüchen.
Ihr Helfer bei der Personalführung - die COSMOS-ALCOHOL-TESTER.
CA 6020 / CA 8120
wenn der Betriebsrat eingeschaltet werden soll, und die Dokumentation der Messwerte nötig ist. Das Ergebnis evtl. für Abmahnungen oder Verhandlungen beim Arbeitsgericht gebraucht wird.
CA 8010 / CA 8005
als ständiger Begleiter, klein, handlich und zuverlässig, in der Jackett- bzw. Hemdentasche, für Fahr-, Betriebs- oder Personalleiter, die bei evtl. Zweifeln bei einem Mitarbeiter – gleichgültig, ob Fahrer, Maschinenführer oder Lagerarbeiter – so immer sofort die Möglichkeit der Kontrolle haben. Ihr persönlicher Schutzengel, hat nur die Größe eines Telefon Handys, wiegt nur 130 Gramm und ist sehr preiswert.
Und so möchten die Cosmos-Alkoholtester
Sie und Ihre Mitarbeiter vor Problemen bewahren,
mit Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Versicherung.
Und natürlich auch vor Misshelligkeiten bei einer Polizeikontrolle.





